Unsere
Rechtsgebiete
Migrationsrecht
Im Migrationsrecht beraten und vertreten wir Sie im gesamten Aufenthalts- und/oder Asylverfahren, sowohl gegenüber den Ausländerbehörden, als gegenüber dem Bundesamt und bei Gerichten. Wir stellen für Sie Anträge und vertreten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens in folgenden Bereichen:
- humanitären Aufenthalt,
- Chancenaufenthalt,
- Ehegattenaufenthalt,
- Erwerbsaufenthalt,
- Studentenaufenthalt,
- Familienzusammenführung,
- BlueCard
- Niederlassungserlaubnis
- Erlöschen/ Widerruf Ihres Aufenthalts
- Einbürgerungen usw.
Wir überprüfen Ablehnungsbescheide und legen die erforderlichen rechtlichen Schritte ein. Des Weiteren vertreten wir Sie im Ausweisungsverfahren und in Visa-Verfahren bei den Botschaften und unterstützen in Verfahren bei der Härtefallkommission.
Auch in Ausländerstrafsachen beraten und vertreten wir Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und im gerichtlichen Strafverfahren.
Strafrecht
Auch hier stehen wir Ihnen im gesamten Verfahren zur Seite, sowohl wenn Sie Beschuldigte/r oder Angeklagte/r sind, als auch wenn Sie Geschädigte/r einer Straftat sind. Zum Beispiel bearbeiten wir Strafsachen in den Bereichen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Betrug, Scammer-Fälle, Nachstellung bzw. Stalking, Ausländerstrafrecht (illegaler Aufenthalt, illegale Einreise usw.)
Hierbei arbeiten wir nach Möglichkeit immer daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie einstellt, es also schon überhaupt nicht zu einer Verhandlung kommt, sondern das Verfahren mit einer Einstellung abgeschlossen wird.
Sollten gegen Sie ein Strafverfahren geführt werden wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Gerade im Strafverfahren ist es von besonderer Bedeutung, sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Aus anwaltlicher Vorsicht raten wir Ihnen, vorher keine Angaben zu machen, denn SCHWEIGEN IST GOLD
Familienrecht
Im Familienrecht vertreten wir Sie sowohl in Scheidungssachen als auch in Kindschaftssachen, z.B. Angelegenheiten des Sorgerechts, des Umgangsrechts. Auch Verfahren der Inobhutnahme durch das Jugendamt wurden von uns schon mehrfach geführt und die Kinder mit den Familien wieder vereint.
Diskriminierung
Im Antidiskriminierungsrecht beraten und vertreten wir Sie bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen sowie beim Abschluss von Massenverträgen (z.B. Schwimmbad, Diskothek) nach dem LADG Berlin und sowie AGG. Ob durch die Polizei oder bei der Bahnfahrt- Diskriminierung hat nirgends einen Platz!
